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Kirchenwahl

Es geht los:
Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde!

Anfang Oktober bekommen Sie Post von der Nordkirche. Die rund 1,65 Millionen wahlberechtigten Mitglieder, die spätestens am 27. November mindestens 14 Jahre alt sind, bekommen ihre Benachrichtigung für die Kirchenwahl.
Die Wahl findet am 27. November statt. Man kann aber auch schon vorher, ab Zugang der Wahlbenachrichtigung, im Rahmen der sog. Briefwahl vor Ort, seine Stimme abgeben. In unserer Gemeinde ist das an folgenden Tagen / zu folgenden Zeiten möglich: Dienstags und Freitags von 9–12 Uhr, Donnerstags von 9–13 Uhr. Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden in der Nordkirche den Kirchengemeinderat, ihr zentrales Leitungsgremium.
Bis zum 02. Oktober können volljährige Gemeindemitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Informationen und Formulare gibt es bei der Kirchengemeinde oder unter www.nordkirche.de/mitstimmen.
Nach Abschluss der Wahlvorschlagsliste stellen sich die Kandidierenden im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Gemeindebrief und im Internet oder mit Aushängen in der Gemeinde vor. Die Aufgaben des Kirchengemeinderates, der sich sechs Jahre lang um den Gottesdienst, aber auch um Finanzen, die Gebäude und das Personal kümmert, sind vielfältig. Deswegen werden verschiedene Talente und Kompetenzen gebraucht. Immerhin ist der Kirchengemeinderat, dem auch alle Pastorinnen und Pastoren angehören, das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde.
Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, wann und wo Sie persönlich Ihre Stimme abgeben und so die Gemeinde mitgestalten können. Außerdem ist ein Vordruck enthalten, um die Stimmabgabe per Briefwahl zu beantragen. Dieser Antrag muss – anders als bei staatlichen Wahlen – spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin in der Kirchengemeinde vorliegen. Wichtig: Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es sinnvoll, Kontakt mit Ihrer Kirchengemeinde aufzunehmen. Sie führt das Wählerverzeichnis, kann daraus Auskunft geben und ergänzen. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis.

„Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht: Sie sind zur Wahl aufgerufen, um die Kirchengemeinde aktiv mitzugestalten. Und Sie können Menschen wählen, die ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen, um in der Gemeinde mitzubestimmen.
In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2023 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.
Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!

Wahlbeschluss für die Kirchengemeinde Husum

Der Kirchengemeinderat Husum hat am 2. Februar beschlossen, dass dem neuen KGR 17 Mitglieder angehören werden. 13 Mitglieder werden gewählt, die Pastorinnen und Pastoren sind durch ihr Amt automatisch Mitglieder. Die Wahl in Husum wird am 27. November von 12–16 Uhr stattfinden, gewählt wird in den vier Gemeindehäusern. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal Sie wählen können.
Zum Wahlbeauftragten wurde Hans-Peter Johannsen bestimmt, der dafür sorgen wird, dass die Kirchenwahl in Husum rechtlich einwandfrei vonstatten geht.

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